FAQs - Häufig gestellte Fragen
Status und Tarife
Grundsätzlich sind alle Mitglieder, also Studierende, Auszubildende, Mitarbeiter:innen und Wissenschaftler:innen der kooperierenden Hochschulen berechtigt, nach Anmeldung an den ausgeschriebenen Sportangeboten teilzunehmen. Eine aktuelle Liste der kooperierenden Hochschulen ist in den AGB (Punkt II., Absatz 1) zu finden.
Um freie Kapazitäten im Sinne der Gesamtfinanzierung optimal auszulasten, können sich auch Alumni und externe Personen zum Sportangebot zu anderen Konditionen anmelden.
Siehe AGB Punkt II, Absatz 1.
Minderjährige Auszubildende, minderjährige Schüler:innen sowie minderjährige Studierende benötigen zur Anmeldung eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Download). Die Zulassung zum Kurs muss durch den Sportartenverantwortlichen bestätigt werden. Die Buchung gilt bis zur Bestätigung als vorläufig.
Die Kurse werden in vier Entgeltgruppen angeboten.
Studierende Freien Universität Berlin und der kooperierenden Hochschulen gehören der Entgeltgruppe 1 an.
Für Beschäftigte gilt die die Entgeltgruppe 2.
Alumni der Freie Universität und Mitglieder der Ernst-Reuter-Gesellschaft zählen zur Gruppe 3.
Externe zahlen in der Entgeltgruppe 4 den höchten Beitrag.
Mehr Informationen dazu finden Sie in den AGB Punkt II.
Buchung und Anmeldung
Eine Stornierung vom gebuchten Angebot ist grundsätzlich nicht möglich. Im Krankheitsfall gelten gesonderte Bestimmungen (siehe AGB IV. Punkt 7).
Es besteht jedoch die Möglichkeit in den ersten 2 Wochen nach Kursstart in einen anderen Kurs mit freien Plätzen zu wechseln. Die Entscheidung obliegt im Einzelfall dem Hochschulsport.
Bitte senden Sie folgenden Antrag ausgefüllt an info@hochschulsport.fu-berlin.de: Umbuchungsformular
Minderzahlungen werden bargeldlos ausgeglichen. Mehrzahlungen werden nicht erstattet. Für einen Kurswechsel wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 EUR erhoben.
Ein Rücktritt vom gebuchten Angebot ist grundsätzlich nicht möglich.
Für Wettkampfveranstaltungen und Reisen gelten gesonderte Regelungen.
Ein Kurswechsel ist grundsätzlich möglich, schriftlich zu beantragen und unterliegt der endgültigen Entscheidung der ZE Hochschulsport. Minderzahlungen werden in diesem Fall bargeldlos ausgeglichen. Mehrzahlungen werden nicht erstattet. Für einen Kurswechsel wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 € erhoben.
Ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund von Krankheit/Verletzung ist nur nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests möglich. Dieses muss innerhalb von 14 Tagen nach Krankheitsbeginn bei der ZEH vorliegen. Auch der Rücktritt muss innerhalb von 14 Tagen nach Krankheitsbeginn gegenüber der ZEH schriftlich erklärt werden. Entscheidend ist der Eingang der Rücktrittserklärung und des ärztlichen Attests in der Geschäftsstelle der ZEH. Bei dem betroffenen Kurs müssen zum Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankung noch mindestens 50% der angebotenen Termine ausstehen. Nur dann kann eine anteilige Rücküberweisung erfolgen. Im Falle der Erstattung wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 € abgezogen.
Bei Kursen externer Anbieter, die durch die ZEH nur vermittelt werden, kommen die entsprechenden Rücktrittsregelungen in den AGB des Anbieters zur Anwendung. Bei Rücktritt oder Absagen jeglicher Art (inklusive Krankheit/Verletzung) ist unbedingt auch der externe Anbieter nachweislich zu informieren.
Handelt es sich nur um einen Termin, so kann dieser einfach ausgelassen und der nächste Termin wahrgenommen werden. Wir und auch die Kursleitung benötigen in diesem Fall keine Information. Sollte es sich um den ersten Kurstermin handeln, bitte unbedingt im Kursangebot nachlesen, ob der Ersttermin z.B. für Einweisungen verpflichtend ist und somit ab dem zweiten Termin nicht mehr teilgenommen werden könnte. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an info@hochschulsport.fu-berlin.de oder für Kurse des Wassersportzentrums an wassersport@hochschulsport.fu-berlin.de.
Sollte der Ausfall für längere Zeit bestehen, ist eine Stornierung vom Kursangebot samt (anteiliger) Erstattung der Kursgebühren mit Vorlage eines Attests möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall ebenso an info@hochschulsport.fu-berlin.de (Beachtung AGB Absatz IV. Punkt 7).
Die Teilnahmebestätigung wird als HTML-Seite – also Internetseite – angezeigt. Dieses Format lässt sich auf jedem Rechner abspeichern, ausdrucken und versenden und benötigt keine zusätzliche Software. Falls Sie die Bestätigung nicht mehr vorliegen haben, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der ZEH. Diese wird Ihnen eine neue Teilnahmebestätigung als PDF zusenden.
In verschiedenen Sportarten besteht die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Kaution, Sportausrüstung zu entleihen. Die Ausleihe ist nur möglich, wenn ein entsprechender Kurs im Ausleihzeitraum gebucht wurde (weitere Infos siehe AGB Absatz IV, Punkt 17 & 18)
Zur Terminvereinbarung bitte eine E-Mail an info@hochschulsport.fu-berlin.de
Kursteilnahme und Rücktritt
Mit einer gültigen Anmeldebestätigung ist der Kursplatz geblockt und verfällt nicht. In einigen Sportarten gibt es allerdings eine Anwesenheitspflicht in den ersten Kursstunden z.B. für Einweisungen. Es sind hierzu unbedingt die Hinweise in der jeweiligen Sportart zu beachten. Grundsätzlich empfehlen wir eine regelmäßige Teilnahme.
Grundsätzlich ja. In einigen Kursen (z.B. Level 1-Kurse, bei denen die Inhalte gezielt aufeinander aufbauen) macht ein späterer Einstieg jedoch keinen Sinn. Im Zweifel bitte immer direkt an den*die zuständigen Sportartenverantwortlichen *in wenden.
In den ersten zwei Wochen des Semestersportprogramms haben interessierte Personen, die noch keine Anmeldung vorgenommen haben, die Möglichkeit zum „Schnuppern“. Bedingungen hierfür sind, dass der Kurs noch nicht ausgebucht und dies im Rahmen der Kursgestaltung möglich ist. Die Kursleitung entscheidet vor Ort, ob eine Teilnahme zum Schnuppern gestattet werden kann (ausreichend Plätze/Material).
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir keine Kontaktdaten unserer Kursleitungen an Dritte weitergeben. Zur Kontaktaufnahme bitte eine E-Mail an info@hochschulsport.fu-berlin.de senden. Diese wird dann an die jeweilige Kursleitung weitergeleitet.
Abbuchungen und Rücklastschriften
Im Falle der Nichteinlösung einer Lastschrift - egal ob ungenügend Kontodeckung, falsche Kontoangabe oder Rückgabe der Lastschrift - werden wir ein entsprechendes Mahnschreiben verschicken. Zuerst bekommst Du eine Email von uns, anschließend bei der zweiten Mahnstufe eine postalische Zustellung. Stellen wir immer noch keinen Geldeingang fest, geben wir den Vorgang an unser Rechtsamt ab.
Kein Problem, sobald Du der Forderung aus der Mahnung nachgekommen bist, wird Deine Sperrung wieder aufgehoben und Du kannst teilnehmen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald das Entgelt für die gebuchte Veranstaltung sowie die der ZEH in Rechnung gestellten Bankgebühren (zurzeit zwischen 5,11 EUR und 10,11 EUR) beglichen sind. Diese Gebühren werden dem fälligen Entgelt automatisch hinzugefügt.
Unfall und Versicherungsschutz
Studierende der kooperierenden Hochschulen (vgl. AGB Punkt II, Absatz 1), die sich ordnungsgemäß zum Hochschulsport angemeldet haben, sind in den jeweils offiziell belegten Kursen im Rahmen des Hochschulsports bei Sportunfällen über die Unfallkasse Berlin versichert.
Beschäftigte sind unter bestimmten Voraussetzungen (siehe vgl. AGB Punkt X) über die Unfallkasse Berlin versichert.
Die entsprechenden Unfallanzeigen sind in unserem Downloadbereich zu finden (hier).
Für sonstige Universitätsangehörige und andere Teilnehmende am Hochschulsport besteht kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung.
Bei Wettkampfsportveranstaltungen und Sportreisen besteht kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse Berlin. Ebenso besteht kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse Berlin bei Sportunfällen im Rahmen von Sportangeboten, die von der ZEH nicht in eigener Verantwortung durchgeführt, sondern nur durch sie vermittelt werden.
Studierende der kooperierenden Hochschulen, die sich ordnungsgemäß zum Hochschulsport angemeldet haben, sind in den jeweils offiziell belegten Kursen im Rahmen des Hochschulsports bei Sportunfällen über die Unfallkasse Berlin versichert.
Für Beschäftigte gelten spezielle Kriterien, damit ein Versicherungsschutz über die Unfallkasse Berlin besteht. Weitere Infos sind in unseren AGB zu finden.
Alle Sportunfälle im Kursbetrieb der Freien Universität Berlin sind unverzüglich der Geschäftsstelle der ZEH, Tel. 838 53 320, zu melden (Formulare für Unfallanzeige hier). Beim Vorliegen eines Unfalls ist die Unfallkasse Berlin aber in jedem Falle verpflichtet, nach genauer Prüfung des Sachverhalts, eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen.
Weitere Informationen über die gesetzliche Unfallversicherung erhalten Sie unter:
Unfallkasse Berlin, Culemeyerstr. 2, 12277 Berlin, Telefon: (030) 76 24 0.
Wenn Sie zu Ihrer Frage keine Antwort gefunden haben, wenden Sie sich bitte einfach an die Geschäftsstelle des Hochschulsports unter info@hochschulsport.fu-berlin.de.