Springe direkt zu Inhalt

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 23.05.2023

I. GELTUNGSBEREICH DER AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Sportangebot der Zentraleinrichtung Hochschulsport der Freien Universität Berlin (im Folgenden ZEH genannt), unabhängig davon, ob dieses in Verantwortung der ZEH durchgeführt oder von ihr vermittelt wird.

Für Sportangebote anderer Veranstalter, zu denen eine Vermittlung erfolgt, gelten zusätzlich die vertraglichen Bedingungen dieser Veranstalter.

Die ZEH bietet Sportangebote in eigener Verantwortung an und vermittelt Sportangebote anderer Veranstalter. Auf die Vermittlung wird in der Beschreibung des Sportangebotes hingewiesen. Zum Sportangebot der ZEH gehören Kurse, Wettkampfveranstaltungen und Sportreisen.

Das Hochschulsportangebot richtet sich vorrangig an Mitglieder der unter Punkt II 1) dieser AGB genannten Berliner Hochschulen und ist kostenpflichtig. Mitglieder der Hochschulen sind die nach § 43 Berliner Hochschulgesetz benannten Personen.

Um freie Kapazitäten im Sinne der Gesamtfinanzierung optimal auszulasten, können sich die unter Punkt II 2) dieser AGB benannten weiteren Personengruppen zu gesonderten Konditionen zum Sportangebot anmelden.

Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes wird durch die Zugehörigkeit zu den Entgeltgruppen bestimmt.

Mit der Anmeldung zu einem Sportangebot der ZEH akzeptiert die/der Teilnehmende die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und versichert über eine ausreichende Sporttauglichkeit zu verfügen.

 

II. TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND NACHWEIS DER ENTGELTGRUPPE

1) Grundsätzlich sind alle Mitglieder der nachfolgenden kooperierenden Hochschulen berechtigt, nach Anmeldung an den ausgeschriebenen Sportangeboten teilzunehmen:

•    Akkon-Hochschule für Humanwissenschaften (AKK)

•    Alice Salomon Hochschule (ASH)
•    Berliner Hochschule für Technik (BHT)
•    Business School Berlin – Hochschule für Management (BSB)
•    Berlin European School of Management and technology (ESMT)
•    Deutschen Film- und Fernsehakademie Berlin (DFFB)
•    Europäische Wirtschaftshochschule (ESCP)
•    Evangelische Hochschule (EHB)
•    Freie Universität Berlin (FUB)
•    German International University (GIU)
•    Hertie School (HSoG)
•    Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft (HMKW)
•    Hochschule für Musik „Hanns Eisler“(HfM)
•    Hochschule für Schauspielkunst (HfS)
•    Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW)
•    Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR)
•    Hochschule Macromedia (MAC)
•    Humboldt Universität zu Berlin (HUB)
•    IB Hochschule (IB)
•    IU Internationale Hochschule (IU)
•    International Psychoanalytic University (IPU)
•    Katholische Hochschule für Sozialwesen (KHSB)
•    Kunsthochschule Berlin-Weißensee (KHB)
•    MEDIADESIGN HOCHSCHULE für Design und Informatik (MDH)
•    Medical School Berlin (MSB)
•    Psychologischen Hochschule Berlin (PHB)
•    SRH Hochschule Berlin (SRH)
•    SRH Hochschule der populären Künste  (HDPK)
•    Technische Universität Berlin (TUB)
•    Universität der Künste (UDK)
•    University of Applied Sciences Europe (UE)

Studierende und Auszubildende der o.g. Hochschulen zahlen den Preis der Entgeltgruppe 1. Die sonstigen Mitglieder der o.g. Hochschulen zahlen den Preis der Entgeltgruppe 2.

2) Die Teilnahme von Personen, die nicht Mitglieder einer der o.g. Hochschulen sind, ist nach Maßgabe freier Kapazitäten grundsätzlich möglich.

a) Studierende, die nicht Mitglied einer der oben genannten kooperierenden Hochschulen Berlins sind, zahlen bei allen Sportangeboten den ausgewiesenen Preis der Entgeltgruppe 3.

Für Angehörige dieser Gruppe fällt in kommunalen Sportstätten aufgrund der Sportanlagen Nutzungsvorschriften für Berlin (SPAN) zusätzlich 1,10 € pro Person und Nutzungsstunde an, der im ausgewiesenen Veranstaltungspreis bereits einberechnet ist.

b) GasthörerInnen der Freien Universität Berlin (Vorlage der Gasthörer-Card), Mitglieder des OSI Clubs - Verein der Freundinnen und Freunde des Otto-Suhr-Instituts e.V. (Nachweis der Mitgliedschaft), Mitglieder der Ernst-Reuter-Gesellschaft der Freunde, Förderer und Ehemaligen der Freien Universität Berlin e. V. (Nachweis der Mitgliedschaft), sowie ALUMNI, die sich über das zentrale Alumni Büro dem Netzwerk der Freien Universität Berlin angeschlossen haben (Vorlage der Bestätigung), zahlen den Preis der Entgeltgruppe 3.

Für Angehörige dieser Gruppe fällt in kommunalen Sportstätten aufgrund der Sportanlagen Nutzungsvorschriften für Berlin (SPAN) zusätzlich 1,10 € pro Person und Nutzungsstunde an, der im ausgewiesenen Veranstaltungspreis bereits einberechnet ist.

c) Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler (mit Nachweis) zahlen den Preis der Entgeltgruppe 1. Minderjährige Auszubildende, minderjährige Schülerinnen und Schüler sowie minderjährige Studierende benötigen zur Anmeldung eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Download). Die Zulassung zum Kurs muss durch den Sportartveranwortlichen bestätigt werden. Die Buchung gilt bis zur Bestätigung als vorläufig.

d) Nutzerinnen und Nutzer, die keiner der vorstehenden Gruppen angehören oder den entsprechenden Nachweis nicht erbringen können, zahlen den Preis der Entgeltgruppe 4.

Für Angehörige dieser Gruppe fällt in kommunalen Sportstätten aufgrund der Sportanlagen Nutzungsvorschriften für Berlin (SPAN) zusätzlich 1,10 € pro Person und Nutzungsstunde an, der im ausgewiesenen Veranstaltungspreis bereits einberechnet ist.

 

III. ANMELDUNG

1) STATUS UND ENTGELTGRUPPE

Jede/jeder Teilnehmende ist verpflichtet, auf Aufforderung den Nachweis für die Entgeltgruppe zu erbringen, die bei der Buchung eines Sportangebotes gewählt wurde. Kann ein Nachweis der Zugehörigkeit zu der Entgeltgruppe (z.B. durch Studierendenausweis, Gehaltsbescheinigung oder Anstellungsausweis) nicht erbracht werden, wird nachträglich die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 4 vorgenommen. Der Differenzbetrag ist nachzuzahlen. Der nachträgliche Nachweis der Zugehörigkeit zu einer anderen Gruppe mit einem niedrigeren Entgelt führt nicht zu einer Erstattung des Differenzbetrages.

2) GÜLTIGKEIT DER ANMELDEBESTÄTIGUNG

Die Anmeldebestätigung ist personengebunden und nicht übertragbar.

3) ONLINE-ANMELDUNG

Sie melden sich über das Buchungssystem der Webpräsenz der ZEH für ein Angebot Ihrer Wahl an. Dazu geben Sie die geforderten Daten in das System ein und bestätigen die AGB durch den Haken im zugehörigen Feld. Der Betrag für das gewählte Angebot wird mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Mit der Buchung akzeptieren Sie diese Zahlungsweise und erteilen uns das Einverständnis für das SEPA-Lastschriftverfahren.

TeilnehmerInnen außerhalb des SEPA-Zahlungsraumes können nach vorheriger telefonischer Absprache in der ZEH-Geschäftsstelle bar bezahlen und sich für Angebote der ZEH anmelden.

4) PERSÖNLICHE ANMELDUNG

Die persönliche Anmeldung in der Geschäftsstelle der ZEH erfolgt online über Self-Service-Terminals. Diese kann nur zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle durchgeführt werden. Für die persönliche Anmeldung muss der Nachweis für die Entgeltgruppe bereitgehalten werden. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich bargeldlos im SEPA-Lastschriftverfahren durch Angabe der Bankverbindung bei der Online-Buchung.

5) DATENSCHUTZ

Die ZEH verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden nur in dem für den jeweiligen Vertrag erforderlichen Umfang, sowie unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Detaillierte Informationen sind auf unserer Seite Datenschutzhinweise zu finden.

 

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR KURSE UND WETTKAMPFVERANSTALTUNGEN

1) ELEKTRONISCHES LASTSCHRIFTVERFAHREN (SEPA)

Durch Eingabe einer Kontoverbindung bei der Online-Buchung wird die ZEH ermächtigt, das ausgewiesene Entgelt von dem angegebenen Konto per Lastschrift (ELV) einzuziehen. Die Vorankündigung des Lastschrifteinzugs wird mindestens 7 Tage vor dem Fälligkeitsdatum durch die ZEH per Email verschickt.

2) NICHTEINLÖSUNG DER LASTSCHRIFT

Im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift durch Widerspruch, fehlerhaft angegebene Bankverbindung oder fehlender Kontodeckung dürfen der Name und die Anschrift sowie Mailadresse der/des Teilnehmenden von der ZEH verwendet werden, damit ein Zahlungsanspruch geltend gemacht werden kann. Die/der Teilnehmende erklärt durch Teilnahme am ELV außerdem ihr/sein Einverständnis damit, dass im Falle der Nichteinlösung diese Tatsache in eine Sperrdatei aufgenommen wird. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald das Entgelt für die gebuchte Veranstaltung sowie die der ZEH in Rechnung gestellten Bankrücklastkosten (zurzeit zwischen 5,11 € und 10,11 €) beglichen sind. Diese Bankrücklastkosten werden dem fälligen Entgelt automatisch hinzugefügt. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens seitens der ZEH vorbehalten. 

Wir weisen darauf hin, dass jeder offene Zahlbetrag durch das Rechtsamt der Freien Universität Berlin im gerichtlichen Mahnverfahren eingefordert wird.

3) NUTZUNGSENTGELT KOMMUNALE SPORTSTÄTTEN

Die Bezirksämter erheben bei der Nutzung kommunaler Sportanlagen für diejenigen, die nach § 43 Berliner Hochschulgesetz nicht Mitglieder der Berliner Hochschulen sind, ein Nutzungsentgelt in Höhe von 1,10 € pro Stunde und Person. Die Summe ist im jeweils angegebenen Entgelt bereits enthalten.

4) RÜCKZAHLUNGEN

Kautionsrückzahlungen und Rückzahlungen von Entgelten abgesagter Kurse oder nach akzeptierten Rücktritten/Stornierungen werden als Rücküberweisung von der Hauptkasse der FU Berlin unbar durchgeführt.

5) RÜCKTRITT VON KURSBUCHUNGEN

Ein Rücktritt vom gebuchten Angebot ist grundsätzlich nicht möglich. Für Wettkampfveranstaltungen und Sportreisen gelten gesonderte Regelungen.

6) KURSWECHSEL

Ein Kurswechsel ist bis zu 2 Wochen nach Kursbeginn möglich, in diesem Zeitraum schriftlich zu beantragen und unterliegt der endgültigen Entscheidung der ZEH. Bei Workshops (maximal 3 Kurstage) oder Kompaktkursen (z.B. Segeln, KIDS-Camp) ist ein Kurswechsel nur möglich, wenn der Umbuchungsantrag mindestens 7 Tage vor Kursbeginn gegenüber der ZEH schriftlich erklärt wird. Ein Rechtsanspruch auf einen Kurswechsel besteht nicht. Der Wechsel muss im gleichen Zeitraum erfolgen. Minderzahlungen werden in diesem Fall bargeldlos ausgeglichen. Mehrzahlungen werden nicht erstattet. Für einen Kurswechsel wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 € erhoben.

7) RÜCKTRITT VOM VERTRAG AUFGRUND VON KRANKHEIT/VERLETZUNG

Ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund von Krankheit/Verletzung ist nur nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests möglich. Dieses muss innerhalb von 14 Tagen nach Krankheitsbeginn bei der ZEH vorliegen. Auch der Rücktritt muss innerhalb von 14 Tagen nach Krankheitsbeginn gegenüber der ZEH schriftlich erklärt werden. Entscheidend ist der Eingang der Rücktrittserklärung (Stornoformular) und des ärztlichen Attests in der Geschäftsstelle der ZEH. Bei dem betroffenen Kurs müssen zum Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankung noch mindestens 50% der angebotenen Termine ausstehen. Grundlage für die Höhe des anteiligen Erstattungsanspruchs ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung (Stornoformular) in der ZEH.

Bei Workshops (maximal 3 Kurstage) oder Kompaktkursen (z.B. Segeln, KIDS-Camp) ist eine Erstattung der Kursgebühr nur möglich, wenn der Rücktritt mindestens 72 Stunden vor Kursbeginn gegenüber der ZEH schriftlich erklärt wurde und ein/e Nachrücker/in durch die ZEH gefunden werden kann.

Erfolgt aufgrund des Rücktrittes eine Stornierung der Anmeldung, so wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 EUR fällig.

8) KURSE EXTERNER ANBIETER

Bei Kursen externer Anbieter, die durch die ZEH nur vermittelt werden, kommen die entsprechenden Rücktrittsregelungen in den AGB des Anbieters zur Anwendung. Bei Rücktritt oder Absagen jeglicher Art (inklusive Krankheit/Verletzung) ist unbedingt auch der externe Anbieter nachweislich zu informieren.

9) KURSTERMINE / KURSLEITUNG

Die Kalkulation der Kurse basiert auf einer Mindestteilnehmerzahl, die für die Durchführung erforderlich ist. Sollte diese Zahl unterschritten werden, aber dennoch eine organisatorische und inhaltliche Durchführung des Kurses sinnvoll sein, so wird der Kurs ggf. unter Reduzierung der Zahl der Kurstermine durchgeführt, sofern dies angemessen ist. Ein Anspruch auf Erstattung anteiligen Kursentgeltes kann damit nicht begründet werden. Das Kursentgelt begründet – sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, wie z. B. beim Reiten und Tennis – keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kursterminen. Die Zahl der Kurstermine orientiert sich in der Regel an den vorgegebenen Rahmenbedingungen (wie z.B. Vorlesungszeit, Schulferien in den kommunalen Sportstätten etc.)

Die ausgewiesene Kurszeit beinhaltet einen möglichen Auf-/Abbau von Geräten/Material sowie etwaige Statuskontrollen durch die Kursleitung. 

Ein Wechsel der Kursleitung ist aus organisatorischen Gründen bei gleicher Eignung der neuen Kursleitung möglich. Ein solcher Wechsel der Kursleitung berechtigt weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Entgeltes.

10) ERSTATTUNG BEI KURSABSAGE

Eine Erstattung bzw. anteilige Erstattung erfolgt seitens der ZEH in den Fällen, in denen die Nicht-Durchführung oder die Nicht-Weiterführung eines Kurses in der Verantwortung oder in der Entscheidung der ZEH liegt (z.B. Absage eines Kurses aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl). Der Ausfall von einzelnen Terminen begründet keinen Erstattungsanspruch. Die ZEH ist dennoch bemüht in solchen Fällen Ersatztermine zu realisieren.

11) KURSAUSSCHLUSS WEGEN FEHLVERHALTENS

Im Falle eines Ausschlusses vom Kursbetrieb aufgrund von Fehlverhalten (vgl. IX der AGB) erfolgt keine Erstattung der gezahlten Entgelte.

12) NACHWEISPFLICHT

Die Teilnahmebestätigung und der Nachweis der Entgeltgruppe sind zu jeder Veranstaltung mitzuführen und auf Verlangen gegenüber der Kursleitung bzw. den von der ZEH eingesetzten Kontrolleuren vorzulegen. Der Nachweis gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Führerschein).

13) FEHLENDE ANMELDUNG

Wird im Laufe eines Kurses durch Kontrolle festgestellt, dass keine Anmeldung zur besuchten Veranstaltung vorliegt, werden die Teilnehmenden mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen. Im Wiederholungsfalle kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Bei Teilnahme ohne Anmeldung besteht kein Versicherungsschutz.

14) KURSAUSSCHLUSS WEGEN FEHLENDEM LEISTUNGSNIVEAU

Teilnehmende, die sich selbst leistungsmäßig falsch einschätzen und die angegebenen Kriterien nicht erfüllen, tragen selbst das Risiko des Ausschlusses durch die jeweilige Kursleitung ohne Erstattung des Kursentgeltes.

15) AUSSCHLUSS WEGEN NICHTTEILNAHME AN VERBINDLICHER EINWEISUNG

Wird in der Kursbeschreibung auf eine verpflichtende Teilnahme an einem Einweisungstermin zu Kursbeginn verwiesen, kann das Fehlen bei diesem Termin den Kursausschluss ohne Anspruch auf Erstattung des Kursentgeltes zur Folge haben.

16) EINGANGSVORAUSSETZUNG

Für einige Kurse werden Eingangsvoraussetzungen genannt. Vor der Anmeldung müssen Interessierte sich vergewissern, dass sie im Besitz der entsprechenden Nachweise sind. Das Fehlen entsprechender Nachweise nach der Anmeldung schließt eine Teilnahme aus, führt aber nicht zur Rückerstattung der gezahlten Entgelte.

17) AUSLEIHE VON SPORTAUSRÜSTUNG

In verschiedenen Sportarten besteht die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Kaution, Sportausrüstung zu entleihen. Die Ausleihe ist nur möglich, wenn ein entsprechender Kurs im Ausleihzeitraum gebucht wurde.

Ist das Ausleihkontingent erschöpft oder keine passende Sportausrüstung mehr vorhanden, so berechtigt dies nicht, vom Kurs zurückzutreten oder eine Rückzahlung des Kursentgeltes zu beanspruchen. Die Ausleihe und die Kautionszahlung erfolgen ausschließlich über die Geschäftsstelle der ZEH.

18) RÜCKGABE VON AUSGELIEHENEM MATERIAL

Die ausgeliehene Sportausrüstung ist vollständig und unbeschädigt zwei Wochen nach Kursende an die Geschäftsstelle der ZEH zurück zu geben. Bei fehlender Rückgabe der Sportausrüstung nach Ablauf der Rückgabefrist versendet die ZEH eine Mahnung und fordert unter Fristsetzung erneut zur Rückgabe auf. Nach Ablauf der in der Mahnung bezeichneten Frist erfolgt die Gebrauchsüberlassung der Sportausrüstung gegen ein Entgelt in Höhe von 10 Euro pro angefangenen Monat. Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der in der Mahnung bezeichneten Rückgabefrist, behält die ZEH den für die entgeltliche Gebrauchsüberlassung fälligen Betrag von der Kaution ein. Bis zum Zeitpunkt der Rückgabe wird die gesamte Kaution einbehalten. Im Falle einer Rückgabe von beschädigter Sportausrüstung wird die Kaution in Höhe des der ZEH entstandenen Schadensersatzanspruches einbehalten.

 

V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR SPORTREISEN

1) ANERKENNUNG DER AUSSCHREIBUNG

Mit der Buchung werden die allgemeinen Bedingungen der jeweiligen Reiseausschreibung bzw. des Anbieters anerkannt.

2) VERGABE DER PLÄTZE

Die vorhandenen Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Diese erfolgt online über die Webpräsenz der ZEH.

3) PREISÄNDERUNGEN

Änderungen von Preisen und Leistungen im Rahmen von 10% bleiben bis zum Vorbesprechungstermin der ZEH vorbehalten.

4) ABSAGE DER SPORTREISE DURCH DIE ZEH

Die ZEH behält sich die endgültige Durchführung jeder einzelnen Sportreise vor. Sollte eine Sportreise nicht durchgeführt werden, wird das Entgelt erstattet. Ein Rechtsanspruch seitens angemeldeter Teilnehmender auf Durchführung einer Sportreise, selbst bei kurzfristiger Absage, besteht nicht. Die ZEH übernimmt keine Haftung für ausgefallene bzw. abgesagte Sportreisen.

5) FÄLLIGKEIT DES ENTGELTES

Das Entgelt für die Sportreise wird in Teilbeträgen oder als Gesamtbetrag fällig. Näheres regelt die Ausschreibung der Veranstaltung.

6) UMMELDUNG UND ERSATZPERSON

Bei Ummeldung zu einer anderen Sportreise wird ein Betrag in Höhe von 30,00 € fällig. Die Ummeldung kann nur über die ZEH erfolgen. Eine eigenmächtige Übertragung des Platzes an eine andere Person ist nicht zulässig. Bis zum Reisebeginn können die Teilnehmenden anbieten, dass eine Ersatzperson dem Reisevertrag beitritt. Die ZEH kann dem Beitritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson dem Vertrag bei, dann haften diese und die/der Reisebuchende als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

7) RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Die Erklärung des Rücktritts (inklusive Krankheit/Verletzung) von einer Sportreise muss schriftlich an die Geschäftsstelle der ZEH und  an den jeweiligen externen Anbieter nachweislich erfolgen. Es gelten die Stornierungsregeln des Anbieters.

8) VERANSTALTERENTSCHÄDIGUNG

Erfolgt ein Rücktritt vom Vertrag vor Beginn der Sportreise, kann die ZEH eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Entgelt verlangen.

9) HÖHE DES ENTSCHÄDIGUNGSANSPRUCHS

Der Entschädigungsanspruch ist pauschaliert und zeitlich gestaffelt. Es werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berück­sichtigt. Die Entschädigung wird abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittser­klärung wie folgt berechnet, entscheidend ist der Eingang der Rücktrittserklärung und des ärztlichen Attests in der Geschäftsstelle der ZEH:

  • 54 bis 30 Tage vor Beginn der Reise 20 % des Entgelts, jedoch mind. 30,00 €
  • 30 Tage bis 15 Tage vor Beginn der Reise 50 % des Entgelts
  • 14 Tage bis 8 Tage vor Beginn der Reise 80 % des Entgelts
  • ab 7 Tage vor Beginn der Reise bis zum Tag des Reisebeginns 90 % des Entgelts. Auf davon abweichende Bedingungen wird in den jeweiligen Ausschreibungen gesondert hingewiesen.

Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens seitens der ZEH vorbehalten.

10) VERSICHERUNG

Eine Rücktrittsversicherung ist im Entgelt nicht enthalten. Die Teilnehmenden müssen diese ggf. selbst abschließen. Dies gilt ebenso für eine Krankenversicherung und ggf. weitere Versicherungen.

11) NICHT ANGEMELDETE PERSONEN

Personen, die sich nicht angemeldet haben, können nicht an der Sportreise teilnehmen bzw. den Platz eines angemeldeten Teilnehmenden belegen.

 

VI. GESUNDHEITSSPORT

Die ZEH bietet im Rahmen einer internen Regelung der Freien Universität Berlin ein umfassendes Angebot von Kursen zur Gesundheitsförderung an.

Alle Kurse des Gesundheitsförderungsprogramms sind kostenpflichtig.

Die Kursentgelte sind mit Buchung in voller Höhe zu zahlen. Die gesetzlichen Vorgaben lassen allerdings eine teilweise Förderung über die Krankenversicherungen oder den Arbeitgeber zu. Insofern muss zwischen unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten differenziert werden:

a) das Präventionsprogramm gefördert durch die Krankenkassen

b) das betriebliche Gesundheitsförderungsprogramm gefördert durch die Freie Universität Berlin

Zu a): Das Präventionsprogramm umfasst eine Reihe von Angeboten, die von allen Teilnehmenden am Hochschulsport mit ihren Krankenkassen unter Umständen abgerechnet werden können.

Die ZEH stellt auf Wunsch für die entsprechenden Kurse eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme am Kurs aus. Grundlage für die Teilnahmebescheinigung ist dabei die gültige Kursanmeldung sowie die vom Kursleitendenden geführte Teilnehmerliste. Voraussetzung für die Ausstellung einer Bescheinigung ist die Teilnahme an mindestens 80% der jeweils angebotenen Kurstermine. Der Kursleitende ist vor Beginn des Kurses vom Teilnehmenden über den Wunsch der Ausstellung einer Bescheinigung zu informieren.

Die jeweiligen Erstattungsregelungen für Kursentgelte müssen die Teilnehmenden bei ihrer eigenen Krankenkasse erfragen. Für die Übernahme der Kurskosten durch die Krankenkassen kann die ZEH keine Garantie übernehmen. Informationen über zusätzliche Erstattungsmöglichkeiten für die Bediensteten der Freien Universität Berlin finden Sie auf der Homepage der Betrieblichen Gesundheitsförderung der Freien Universität Berlin: FUndament Gesundheit

Zu b): Im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung werden für Bedienstete der Freien Universität Berlin die Kosten von bis zu zwei Kursen im Jahr auf Antrag bei der zuständigen Personalstelle erstattet, sofern die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen wurden.

Erforderlich für die Antragstellung ist die regelmäßige Teilnahme an mindestens 80% der Kursterminen. Die ZEH stellt auf Wunsch für die entsprechenden Kurse eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme aus. Hierfür müssen Teilnehmerlisten geführt werden.

 

VII. WETTKAMPFSPORT

1) ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Durchführung des Leistungssports ist nicht Aufgabe des Hochschulsports, sondern fällt ausschließlich in die Verantwortung der Sportfachverbände.

2) ZWECK DES WETTKAMPFSPORTS

Der Wettkampfsport im Hochschulbereich dient sowohl dem sportlichen Wettstreit zwischen den Kursteilnehmern innerhalb der Hochschule als auch dem Breitensport orientierten Wettstreit mit ehemaligen Hochschulmitgliedern oder Mitgliedern anderer Hochschulen, sowie der Teilnahme an lokalen, nationalen und internationalen Hochschulmeisterschaften.

3) NOMINIERUNGSREGELN

Für die Teilnahme an Wettkämpfen, Turnieren und Hochschulmeisterschaften gilt grundsätzlich das Leistungsprinzip. Die Teilnahme steht allen Mitgliedern der Freie Universität Berlin offen.

Interessierte an Einzel- und Mannschaftswettbewerben werden gebeten, sich zwecks Klärung der Nominierung bzw. Teilnahmemöglichkeit bis spätestens vier Wochen vor dem Wettkampftermin an die/den Wettkampfsportverantwortliche/n der ZEH zu wenden. Weitere Informationen zum Wettkampfsport finden Sie auf der Webseite der ZEH.

4) VERSICHERUNGSSCHUTZ

Bei Wettkampfsportveranstaltungen besteht unabhängig von der Entgeltgruppe keine Versicherung über die Unfallkasse Berlin.

5) WETTBEWERBE IM ANGEBOT DER ZEH

Die Turniermodalitäten werden durch die ZEH festgelegt. Die Mannschaftsverantwortlichen können sich vor dem jeweiligen Turnierbeginn über den Einsatz ihres Teams bei der/dem Sportartenverantwortlichen in der ZEH informieren.

6) REGIONALE VERANSTALTUNGEN UND WETTBEWERBE

Dieses Sportangebot umfasst auf Berliner Ebene Wettkampfkontakte zu Sportinstitutionen und Organisationen im außeruniversitären Bereich sowie Wettkampfangebote für Mannschaften unter der Dachorganisation des SSVB (Studentensportverband Berlin). Zum Sportangebot gehören vor allem die Berliner Hochschulmeisterschaften, offene Meisterschaften und Vergleichskämpfe mehrerer Hochschulen aus Berlin.

7) ÜBERREGIONALE VERANSTALTUNGEN

Zu diesem Wettkampfangebot gehören vor allem die deutschen Hochschulmeisterschaften (DHM) als Einzel- oder Mannschaftswettbewerb, Sportbegegnungen mit Universitäten auf nationaler und internationaler Ebene sowie Internationale Hochschulmeisterschaften.

HINWEIS: Die Meldung zur Teilnahme an Deutschen Hochschulmeisterschaften erfolgt ausschließlich durch den zuständigen Wettkampfbeauftragten der ZEH.

 

VIII. WASSERSPORT

Alle Teilnehmenden der Wassersportausbildungen sowie die Nutzenden der Sportbootvermietung erkennen mit einer Buchung einer Leistung im Wassersportzentrum die Hausordnung sowie die Vermietregeln für Wassersportgeräte des Wassersportzentrums der Freien Universität Berlin an.

1) EINZELTERMINVERGABE FÜR MOTORBOOTAUSBILDUNG

Die Buchungen der Termine sind verbindlich. Ein Rücktritt von gebuchten Terminen ist grundsätzlich nicht möglich.
Ein Kurswechsel ist grundsätzlich bis 7 Tage vor dem gebuchten Ausbildungstermin möglich, schriftlich zu beantragen, unterliegt aber der endgültigen Entscheidung der ZEH. Ein Rechtsanspruch auf einen Kurswechsel besteht nicht. Mehr- oder Minderzahlungen werden gegebenenfalls bargeldlos ausgeglichen. Für einen Kurswechsel wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 € erhoben.

2) ANMELDUNG / KURSABSAGE / RÜCKERSTATTUNG

Bei der Anmeldung (online) sind immer die Telefonnummer und Mailadresse anzugeben. Müssen von Seiten der ZEH Termine abgesagt werden, erfolgt dies durch die Geschäftsstelle der ZEH per Mail und ggf. telefonisch. In diesem Fall wird das Entgelt vollständig ohne jeglichen Abzug zurückerstattet.

 

IX. ALLGEMEINE PFLICHTEN DER TEILNEHMENDEN

Alle Teilnehmenden des Hochschulsportangebots sind verpflichtet:

  • pünktlich zu den ausgewiesenen Anfangszeiten zu den Veranstaltungen zu erscheinen, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf zu ermöglichen,
  • den Anordnungen der Übungsleitenden und des Sportstättenpersonals nachzukommen,
  • die jeweiligen Hausordnungen der Sportanlagen und Veranstaltungsräume einzuhalten,
  • die vom Hochschulsport zur Verfügung gestellten Materialien sorgsam zu behandeln, so dass sie auch noch in den folgenden Semestern benutzt werden können,
  • Hallen, Plätze, Umkleidekabinen sowie Duschen nicht zu beschädigen und darüber hinaus in einem ordentlichen Zustand für nachfolgende Nutzende zu hinterlassen,
  • zu beachten, dass in allen Sportstätten, die im Rahmen des Hochschulsports der Freien Universität Berlin genutzt werden, ein generelles Alkohol- und Rauchverbot gilt,
  • zu beachten, dass für alle Teilnehmenden am Angebot der ZEH das Mindestalter von 16 Jahren gilt. Für Minderjährige ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig. Weiter Informationen finden Sie hier (Download). Diese Regelung gilt nicht für Familiensportangebote.

Teilnehmende, die gegen die oben aufgeführten Regelungen verstoßen, können vom laufenden Kurs ausgeschlossen werden.

Ein Ausschluss vom laufenden Kurs kann ferner auch dann erfolgen, wenn Teilnehmende durch ungebührliches Verhalten den Kursablauf stören oder andere Teilnehmende, Kursleitende oder Dritte etc. beleidigen und/oder belästigen.

Im Wiederholungsfall kann ein Hausverbot erlassen werden und/oder der Ausschluss von der weiteren Nutzung des Hochschulsports erfolgen. Im Falle eines Ausschlusses vom Kursbetrieb aufgrund von Fehlverhalten erfolgt keine Erstattung der gezahlten Entgelte.

 

X. VERSICHERUNGSSCHUTZ

Studierende der o.g. kooperierenden Hochschulen, die sich ordnungsgemäß zum Hochschulsport angemeldet haben, sind in den jeweils offiziell belegten Kursen im Rahmen des Hochschulsports bei Sportunfällen über die Unfallkasse Berlin versichert. Die gesetzliche Grundlage dieses Versicherungsschutzes ist das Sozialgesetzbuch VII.

Für Beschäftigte gelten folgende Kriterien, damit ein Versicherungsschutz über die Unfallkasse Berlin besteht:
• Ausgleichssport (gewisse körperliche Anstrengung, nicht nur Unterhaltungswert), kein Wettkampfcharakter
• Teilnehmerkreis muss im Wesentlichen aus Betriebsangehörigen bestehen
• Angebot muss regelmäßig stattfinden (mindestens 1x im Monat) und über einen längeren Zeitraum angelegt sein (ab ca. 6 Monaten) und auch die Teilnahme muss regelmäßig (zumindest geplant) sein
• Übungszeit und -dauer müssen mit Ausgleichscharakter im Zusammenhang stehen
Liegen diese Voraussetzungen vor, stehen die Beschäftigten während der Teilnahme an den Sportangeboten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei ist es unerheblich, ob das Sportangebot während der Arbeitszeit oder im Anschluss daran wahrgenommen wird.

Bei Wettkampfsportveranstaltungen besteht kein Unfallschutz durch die Unfallkasse Berlin. Die ZEH empfiehlt daher für den Abschluss geeigneter Versicherungen selbst zu sorgen. Ebenso besteht kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse Berlin bei Sportunfällen im Rahmen von Sportangeboten, die von der ZEH nicht in eigener Verantwortung durchgeführt, sondern nur durch sie vermittelt werden. Bei Sportreisen besteht ein Versicherungsschutz nur bei Vorliegen besonderer Bedingungen. Den Teilnehmenden wird empfohlen, sich bei der Unfallkasse Berlin vorab über den Versicherungsschutz zu informieren.

Für sonstige Universitätsmitglieder und andere Teilnehmergruppen am Hochschulsport besteht kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Auch unangemeldete Studierende sind nicht versichert.

Alle Sportunfälle im Kursbetrieb der Freien Universität Berlin sind unverzüglich der Geschäftsstelle der ZEH, Tel. 838 53 320, zu melden. Beim Vorliegen eines Unfalls ist die Unfallkasse Berlin aber in jedem Falle verpflichtet, nach genauer Prüfung des Sachverhalts, eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen.

Weitere Informationen über die gesetzliche Unfallversicherung erhalten Sie unter:

Unfallkasse Berlin, Culemeyerstr. 2, 12277 Berlin, Telefon: (030) 76 24 0.

 

XI. HAFTUNG

Die ZEH übernimmt keine Haftung für Schäden der Teilnehmenden im Rahmen eines Sportangebotes der ZEH. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden/Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der ZEH, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Teilnehmenden haften für alle vorsätzlich und fahrlässig verursachten Schäden, die der ZEH entstehen. Für entliehene Sportmaterialien haften die Teilnehmenden in vollem Umfang des Neubeschaffungswertes. Allen Teilnehmenden wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen, um gegenüber eventuellen Haftungsansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritten gegenüber gedeckt zu sein, die im Rahmen des Sportbetriebes entstehen können.

Die Teilnehmenden werden aufgefordert, keine Wertsachen mit in die Sportanlagen zu nehmen.

 

XII.   GÜLTIGKEIT DIESER AGB

Die ZEH behält sich die Änderung und Anpassung ihrer AGB vor und weist im Falle der Änderung oder Anpassung die Teilnehmenden auf diese hin. Teilnehmende können der jeweiligen Änderung oder Anpassung binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung oder Anpassung als angenommen.