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FAQs - Häufig gestellte Fragen zur Kursteilnahme

Alle Teilnehmer*innen müssen als Grundvoraussetzung schwimmen können (Freischwimmer oder ähnliche Schwimmgrundlagen).
Weiterhin ist es bei allen Kursen notwendig an den ersten zwei Terminen anwesend zu sein, da die Sicherheitseinweisung stattfindet. Falls dies nicht möglich ist, kann ein Ausschluss vom Kurs erfolgen!

Bitte (wasserfeste) Schuhe, wetterfeste/wasserdichte Bekleidung sowie bei Sonne, Sonnencreme,- brille und Basecap mitbringen. Brillenträger nutzen bitte ein Sicherungsband gegen ungewollten Verlust.

Wechselbekleidung ist für den Fall einer Kenterung im Segelsport immer mitzubringen.
Alle Teilnehmer*nnen tragen während der Ausbildung eine Schwimmweste, die vom Wassersportzentrum zur Verfügung gestellt wird.

Studient*innen der o.g. kooperierenden Hochschulen, die sich ordnungsgemäß zum Hochschulsport angemeldet haben, sind in den jeweils offiziell belegten Kursen im Rahmen des Hochschulsports bei Sportunfällen über die Unfallkasse Berlin versichert. Die gesetzliche Grundlage dieses Versicherungsschutzes ist das Sozialgesetzbuch VII.

Für Beschäftigte gelten folgende Kriterien, damit ein Versicherungsschutz über die Unfallkasse Berlin besteht:
• Ausgleichssport (gewisse körperliche Anstrengung, nicht nur Unterhaltungswert), kein Wettkampfcharakter
• Teilnehmer*innenkreis muss im Wesentlichen aus Betriebsangehörigen bestehen
• Angebot muss regelmäßig stattfinden (mindestens 1x im Monat) und über einen längeren Zeitraum angelegt sein (ab ca. 6 Monaten) und auch die Teilnahme muss regelmäßig (zumindest geplant) sein
• Übungszeit und -dauer müssen mit Ausgleichscharakter im Zusammenhang stehen
Liegen diese Voraussetzungen vor, stehen die Beschäftigten während der Teilnahme an den Sportangeboten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei ist es unerheblich, ob das Sportangebot während der Arbeitszeit oder im Anschluss daran wahrgenommen wird.

Für sonstige Universitätsmitglieder*innen und andere Teilnehmer*innengruppen am Hochschulsport besteht kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung, auch unangemeldete Student*innen sind nicht versichert.

Alle Sportunfälle im Kursbetrieb der Freien Universität Berlin sind unverzüglich der Geschäftsstelle der ZEH, Tel. 838 53 320, zu melden. Beim Vorliegen eines Unfalls ist die Unfallkasse Berlin aber in jedem Falle verpflichtet, nach genauer Prüfung des Sachverhalts, eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen.

Weitere Informationen über die gesetzliche Unfallversicherung erhalten Sie unter:
Unfallkasse Berlin
Culemeyerstr. 2
12277 Berlin
Telefon: (030) 76 24 0

Ein Termin- oder Kurswechsel ist grundsätzlich nicht möglich, da die Student*innen nur im gebuchten Kurs unfallversichert sind!
In dringenden Ausnahmefällen kann ein Ersatztermin nach persönlicher Absprache mit dem Hochschulsport erfolgen.

Neue Wassersportler*innen mit den Vorerfahrungen (abgeschlossener Kurse, Vereinserfahrung, Sportbootführerschein Binnen Segeln, VDWS Grundscheine Catamaran) können Einweisungstermine wahrnehmen, um die Ausleihberechtigung für die Kanu-, Ruder-, Segel-Materialien eigenständig zu mieten.
Aktuell finden Einweisungstermine für die Sportarten Kanu, Rudern, Segeln statt.
Weitere Informationen gibt das WSZ-Team.

Wenn Sie zu Ihrer Frage keine Antwort gefunden haben, wenden Sie sich bitte einfach an die Geschäftsstelle des Hochschulsports der Freien Universität Berlin unter info@hochschulsport.fu-berlin.de.