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FAQs - Häufig gestellte Fragen zu Vermietung im Wassersportzentrum

Wir können unseren Nutzer*innen ein vielfältiges und qualitativ sehr hochwertiges Bootsmaterial anbieten.

Kanu:
Für alle Boote z.B. Wander-, Renn-, Wildwasserkajaks sowie familienfreundliche 3 Personen-Kanadier muss eine Ausleiberechtigung Kanu nachgewiesen werden (nach abgeschlossenem FU-Kurs oder Einweisungstermin Kanu).

Rudern:
Für alle Renneiner (Skiffs) und Mannschaftsboote muss eine Ausleihberechtigung Rudern (nach abgeschlossenem FU-Kurs oder Einweisungstermin Rudern) nachgewiesen werden. Alle Nutzer*innen der Mannschaftsboote (2er, 3er, 4er, 8er) müssen die Berechtigung Skiff und mindestens eine Person die Zusatzqualifikation Mannschaftsboot-Berechtigung als Bootsführer*in besitzen!

Segeln:
Für die Segelboote muss die Bootsführer*in ab einer Segelfläche von 3 m² einen Sportbootführerschein (SBF) Binnen Segeln und Segelpraxis nachweisen (z.B. durch FU-Kurs oder Einweisungstermin Segeln). Mit dieser Qualifikation können die Einsteiger*innenboote RS Vision/ Quest, Unijolle, XY-Jolle gesegelt werden.
Die Bootsführer*in muss sich entsprechend der Wetterbedingungen eine qualifizierte Crew zusammenstellen. Mindestens zwei Personen pro Segelboot sind Voraussetzung, genaue Informationen zur Minimal-/ Maximalcrew, siehe Vermietregeln.

Die Fortgeschrittenenboote Laser Stratos & RS Quest (mit Gennaker/ Trapez), Laser Radial (Einhandboot) und die Topcat-Catamarane K1 & K2 (mit Trapez) können erst nach einer Zusatzausbildung (FU-Fortgeschrittenenkurs) genutzt werden, Voraussetzung ist SBF Binnen Segeln.

Stand up Paddling (SUP):
Voraussetzung ist ein FU-Kurs und die Ausleihberechtigung. Wir bieten drei Boardtypen an, Hardboards BIC 11,6 Zoll und infaflatalble Boards 10 & 11,5 Zoll. Nutzungsdauer ist auf max. 2,5 Stunden/Tag begrenzt.

Windsurfen:
Voraussetzung ist ein abgeschlossener FU-Surfkurs. Es kann Einsteiger- und Fortgeschrittenen-Material mit Trapez  genutzt werden. Nutzungsdauer ist auf max. 2,5 Stunden/Tag begrenzt.

Für alle Nutzer*innen gelten die Bootshausordnung & die Vermietregeln (Kanu, Rudern, Segeln, SUP, Windsurfen) des FU-Wassersportzentrums sowie die AGB der Zentraleinrichtung Hochschulsport.

Die Vermietung des Wassersportmaterials wird bei Gewitter oder Windstärken über 4 Windstärken (Bft.) Grundlast geschlossen, maßgebend ist der FU- Wetterdienst (www.wind-berlin.de).
Wenn die Ampel auf "Gelb" steht, ist eine Bootsmiete möglich,
wenn die Ampel auf "Rot" steht, sind die Böen über 6 Windstärken stark und es wird kein Material ausgegeben!

Hinweise zur Bootshausordnung und Sicherheit siehe hier.

Informationen zur Vermietung und den Vermietregeln.

Die Materialvermietung bleibt bei Gewitter oder Wind über 4 Bft. geschlossen. Maßgeblich ist der FU-Wetterdienst (www.wind-berlin.de).
Bei Ampel Gelb ist eine Vermietung möglich.
Bei Ampel Rot (Böen über 6 Bft.) wird kein Material ausgegeben!

Selbstverschuldete Schäden am FU-Bootsmaterial sowie an Windsurf- oder SUP-Boardsn sind von den Nutzer*innen selbst zu zahlen. Die Boote und Boards sind mit 250 € Selbstbeteiligung kaskoversichert.

Bitte prüfen, ob die private Haftpflicht Sportbootschäden abdeckt. Falls nicht, kann die VDWS-Versicherung „Safety Tool“ empfohlen werden.

Wenn Sie zu Ihrer Frage keine Antwort gefunden haben, wenden Sie sich bitte einfach an die Geschäftsstelle des Hochschulsports der Freien Universität Berlin unter info@hochschulsport.fu-berlin.de.