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FAQs - Häufig gestellte Fragen zu Vermietung im Wassersportzentrum

Wir können unseren Kund*innen ein vielfältiges und qualitativ sehr hochwertiges Bootsmaterial anbieten.

Kanu:
Für alle Boote z.B. Wander-, Renn-, Wildwasserkajaks sowie familienfreundliche 3 Personen-Kanadier muss eine Ausleiberechtigung Kanu nachgewiesen werden (nach abgeschlossenem FU-Kurs oder Einweisungstermin Kanu).

Rudern:
Für alle Renneiner (Skiffs) und Mannschaftsboote muss eine Ausleihberechtigung Rudern (nach abgeschlossenem FU-Kurs oder Einweisungstermin Rudern) nachgewiesen werden. Alle Nutzer*innen der Mannschaftsboote (2er, 3er, 4er, 8er) müssen die Berechtigung Skiff und mindestens eine Person die Zusatzqualifikation Mannschaftsboot-Berechtigung als Bootsführer*in besitzen!

Segeln:
Für das Führen eines Segelbootes muss die Bootsführer*in ab einer Segelfläche von 3 m² einen Sportbootführerschein (SBF) Binnen Segeln und Segelpraxis nachweisen (z.B. durch FU-Kurs oder Einweisungstermin Segeln). Mit dieser Qualifikation können die Einsteiger*innenboote RS Vision/ Quest, Unijolle, XY-Jolle gesegelt werden.
Die Bootsführer*in (Besitzer*in des SBF Binnen Segeln) muss sich entsprechend der Wetterbedingungen eine qualifizierte Crew zusammenstellen. Mindestens zwei Personen pro Segelboot sind Voraussetzung, genaue Informationen zur Minimal-/ Maximalcrew, siehe Vermietregeln.

Die Fortgeschrittenenboote Laser Stratos (mit Gennaker/ Trapez), Laser Radial (Einhandboot) und die Topcat-Catamarane K1 & K2 (mit Trapez) können erst nach einer Zusatzausbildung zum SBF Binnen Segeln genutzt werden. Hierzu sind die FU-Fortgeschrittenenkursw bzw. ein VDWS-Grundschein Catamaran notwendig.

Stand up Paddling (SUP):
Wir bieten einen Basiskurs an, um das Material, den sicheren Umgang sowie mögliche Gefahren zu erlernen. Die Nutzungsdauer der SUPs beträgt max. 2,5 Stunden.

Windsurfen:
Die Windsurfbretter können nach einem abgeschlossenen FU-Surfkurs mit VDWS-Grundschein-Kurs genutzt werden. Die Nutzungsdauer beträgt max. 2,5 Stunden pro Tag.

Für alle Nutzer*innen der Bootsvermietung gelten die Bootshausordnung und die Vermietregeln (Kanu, Rudern, Segeln, SUP, Windsurfen) des FU-Wassersportzentrums sowie die AGB der Zentraleinrichtung Hochschulsport.

Die Vermietung des Wassersportmaterials wird bei Gewitter oder Windstärken über 4 Windstärken (Bft.) Grundlast geschlossen, maßgebend ist der FU- Wetterdienst (www.wind-berlin.de).
Wenn die Ampel auf "Gelb" steht, ist eine Bootsmiete möglich,
wenn die Ampel auf "Rot" steht, sind die Böen über 6 Windstärken stark und es wird kein Material ausgegeben!

Hinweise zur Bootshausordnung und Sicherheit siehe hier.

Informationen zur Vermietung und zu den Vermietregeln.

Die Vermietung des Wassersportmaterials wird bei Gewitter oder Windstärken über 4 Windstärken (Bft.) Grundlast geschlossen, maßgebend ist der FU- Wetterdienst (www.wind-berlin.de).
Wenn die Ampel auf "Gelb" steht, ist eine Bootsmiete möglich,
wenn die Ampel auf "Rot" steht, sind die Böen über 6 Windstärken stark und es wird kein Material ausgegeben!

Wenn selbstverschuldete Schäden am FU-Bootsmaterial bzw. an Windsurf- oder SUP-Bretter entstehen, müssen die Bootsführer*innen eigenständig für den enstandenen Schaden aufkommen.
Alle Boote und Bretter sind mit einer Selbstbeteilung von 250 € für kaskoversichert.

Bitte vorher prüfen, ob die private Haftpflichtversicherungen Sportbootschäden bei der Bootsmiete abdecken.
Falls nicht, kann die VDWS-Versicherung Safety Tool (Kasko-/Haftpflicht-/ Unfallversicherung) empfohlen werden.

Wenn Sie zu Ihrer Frage keine Antwort gefunden haben, wenden Sie sich bitte einfach an die Geschäftsstelle des Hochschulsports der Freien Universität Berlin unter info@hochschulsport.fu-berlin.de.