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STATUS UND TARIFE

Grundsätzlich sind alle Mitglieder, also Studierende, Auszubildende, Mitarbeiter:innen und Wissenschaftler:innen der kooperierenden Hochschulen berechtigt, nach Anmeldung an den ausgeschriebenen Sportangeboten teilzunehmen. Eine aktuelle Liste der kooperierenden Hochschulen ist in den AGB (Punkt II., Absatz 1) zu finden.

Um freie Kapazitäten im Sinne der Gesamtfinanzierung optimal auszulasten, können sich auch Alumni und externe Personen zum Sportangebot zu anderen Konditionen anmelden.

 

Siehe AGB Punkt II, Absatz 1.

Minderjährige Auszubildende, minderjährige Schüler:innen sowie minderjährige Studierende benötigen zur Anmeldung eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Download). Die Zulassung zum Kurs muss durch den Sportartenverantwortlichen bestätigt werden. Die Buchung gilt bis zur Bestätigung als vorläufig.