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FAQ - Häufige Fragen

1. Fragen zur Kursteilnahme

Alle Teilnehmer*innen müssen als Voraussetzung sicher schwimmen können (z.B. Freischwimmer).
Die Teilnahme an den ersten beiden Terminen ist wegen der Sicherheitseinweisung verpflichtend, bei Abwesenheit kann ein Kursausschluss erfolgen.

Bitte wasserfeste Schuhe, wetterfeste & wasserdichte Bekleidung sowie bei Sonne, Sonnencreme,- brille und Basecap mitbringen. Brillenträger benutzen bitte immer ein Sicherungsband.

Wechselbekleidung ist für den Fall einer Kenterung immer mitzubringen.
Alle Teilnehmer*nnen tragen während der Ausbildung eine Schwimmweste, die vom Wassersportzentrum zur Verfügung gestellt wird.

Studient*innen der kooperierenden Hochschulen (siehe AGB), die sich ordnungsgemäß zum Hochschulsport angemeldet haben, sind in den jeweils offiziell belegten Kursen im Rahmen des Hochschulsports bei Sportunfällen über die Unfallkasse Berlin versichert. Die gesetzliche Grundlage dieses Versicherungsschutzes ist das Sozialgesetzbuch VII.

Für Beschäftigte gelten folgende Kriterien, damit ein Versicherungsschutz über die Unfallkasse Berlin besteht:
• Ausgleichssport (gewisse körperliche Anstrengung, nicht nur Unterhaltungswert), kein Wettkampfcharakter
• Teilnehmer*innenkreis muss im Wesentlichen aus Betriebsangehörigen bestehen
• Angebot muss regelmäßig stattfinden (mindestens 1x im Monat) und über einen längeren Zeitraum angelegt sein (ab ca. 6 Monaten) und auch die Teilnahme muss regelmäßig (zumindest geplant) sein
• Übungszeit und -dauer müssen mit Ausgleichscharakter im Zusammenhang stehen
Liegen diese Voraussetzungen vor, stehen die Beschäftigten während der Teilnahme an den Sportangeboten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei ist es unerheblich, ob das Sportangebot während der Arbeitszeit oder im Anschluss daran wahrgenommen wird.

Für sonstige Universitätsmitglieder*innen und andere Teilnehmer*innen am Hochschulsport besteht kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung, auch unangemeldete Student*innen sind nicht versichert.

Alle Sportunfälle im Kursbetrieb der Freien Universität Berlin sind unverzüglich der Geschäftsstelle der ZEH, Tel. 838 53 320, zu melden. Beim Vorliegen eines Unfalls ist die Unfallkasse Berlin aber in jedem Falle verpflichtet, nach genauer Prüfung des Sachverhalts, eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen.

Weitere Informationen über die gesetzliche Unfallversicherung erhalten Sie unter:
Unfallkasse Berlin
Culemeyerstr. 2
12277 Berlin
Telefon: (030) 76 24 0

Ein Termin- oder Kurswechsel ist grundsätzlich nicht möglich, da die Teilnnehmer*innen nur im gebuchten Kurs unfallversichert sind!
In Ausnahmefällen kann ein Ersatztermin nach persönlicher Absprache mit dem Hochschulsport erfolgen.

Wassersportler*innen mit den Vorerfahrungen (abgeschlossener Kurse, Vereinserfahrung, Sportbootführerschein Binnen Segeln & VDWS Grundscheine Catamaran) können Einweisungstermine wahrnehmen, um die Ausleihberechtigung für die Kanu-, Ruder-, Segel-Materialien eigenständig zu erhalten.
Aktuell finden Einweisungstermine für die Sportarten Kanu, Rudern, Segeln statt.
Weitere Informationen gibt das WSZ-Team.

2. Fragen zu Prüfungen (SBF)

Die Ausbildungskosten der Segelpraxis (SBF Binnen) betragen ab 205/ 225/ 255 € (für Student*innen/ Uni-Beschäftigte/ Externe) und für die Motorbootpraxis (ab 128/ 148/ 176 €) sowie der Theoriekurs SBF Binnen Segeln & Motorboot sowie SBF See ab 45 €, siehe FU-Sportprogramm.

Die Prüfungsgebühren SBF Binnen  bzw. SBF See sind mit der Prüfungsanmeldung an den Prüfungsausschuss Berlin zu überweisen. Für die Prüfung SBF Binnen Segeln und Motorboot (Theorie & Praxis) sind 172,30 € zu zahlen, siehe weitere FU-Prüfungsinformationen.

Weiterhin wird ein Ärztliches Zeugnis benötigt, Kosten ab 25 € (abhängig vom Hausarzt und ggf. notwendigen Untersuchungen).

Beide Prüfungsteile SBF Binnen Segeln und Binnen Motorboot können an einem Tag abgelegt werden.
Wer bereits die Theorieausbildung SBF See (beim UniSport) absolviert hat, kann auch diese Kombiprüfung ablegen.
Dafür bitte die zwei Prüfungsanmeldungen vornehmen, hier geht es zu den Terminen.

Die Theorieprüfung SBF Binnen kann am 11./12.07., 6.09. bzw. 10.10.26 im Wassersportzentrum geschrieben werden. Dazu bitte im Antrag "Binnenschifffahrtsstraßen Theorie AM oder S" ankreuzen. 
Die SBF See-Theorieprüfung kann nur an den öffentlichen Terminen über den Prüfungsausschuss Berlin erfolgen.

Folgende Voraussetzungen sind für die Prüfungsanmeldung zum Sportbootführerschein Binnen bzw. See notwendig.

Für die Praxisprüfungen SBF Binnen Segeln/ Motor bzw. SBF See muss eine Anmeldung in der Sportbootfüherschein-Prüfungsanmeldung erfolgen. Mit der Buchungsbestätigung erhaltet ihr einen Link mit dem Antrag für den Prüfungsausschuss Berlin (PA Berlin).

Die Anmeldung zu Theorieprüfung SBF Binnen & See erfolgen direkt über den Prüfungsausschuss Berlin, Gartenfelder Str. 29-37, 13599 Berlin.
Alternativ kann am 11./12.07., 6.09. und 10.10.26 die Theorieprüfung SBF Binnen im Wassersportzentrum abgelegt werden, bitte im Antrag ankreuzen.

Die vollständigen Prüfungsunterlagen müssen mindestens 7 Tage vor dem Prüfungstermin an den PA Berlin gesendet werden. Erforderlich sind:

  • Passbild (35 x 45mm) mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite
  • ausgefülltes Anmeldeformular - mit Angaben zu Segeln und/oder Antriebsmaschine sowie mit Angaben zum Prüfungsort (FU-Berlin/Wassersportzentrum) und Prüfungsdatum (Praxis bzw. Theorie)
  • Ärztliches Zeugnis im Original (Formular PA Berlin; Untersuchung über den Hausarzt oder Dr. Tabert (Tel. 030 83227793)
  • Kopie vom PKW-Führerschein oder Führungszeugnis „Muster O“ im Original

Für die Prüfungsanmeldung der Praxistermine Segeln & Motor sowie Theorie Binnen im Wassersportzentrum muss ein Eintrag in die FU-Anmeldeliste erfolgen. 
Auf der Buchungsbestätigung (rechts neben dem Teilnahmeticket) erhaltet ihr einen Link, mit dem ihr euch bis max. eine Woche vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss Berlin anmelden könnt.

Öffentliche Theorie-Prüfungstermine können direkt über den Prüfungsausschuss Berlin gebucht werden.

3. Fragen zur Vermietung

Wir stellen allen Nutzer*innen ein vielseitiges und qualitativ hochwertiges Bootsmaterial zur Verfügung. Für jede Nutzung ist eine entsprechende Ausleihberechtigung erforderlich.

Kanu:
Für alle Bootstypen, z.B. Wander-, Renn- und Wildwasserkajaks sowie familienfreundliche 3-Personen-Canadier  wird eine Ausleihberechtigung Kanu benötigt. Diese kann durch einen abgeschlossenen FU-Kurs oder einen Einweisungstermin erworben werden.

Rudern:
Für Renneiner (Skiffs) und Mannschaftsboote ist eine Ausleihberechtigung Rudern nachzuweisen (durch FU-Kurs oder Einweisungstermin Rudern). Bei Mannschaftsbooten (2er, 3er, 4er, 8er) müssen alle Nutzer*innen die Berechtigung Skiff besitzen und zusätzlich mindestens eine Person die Mannschaftsboot-Berechtigung als Bootsführer*in. 

Segeln:
Für die Segelboote muss die Bootsführer*in einen Sportbootführerschein (SBF) Binnen Segeln und die Ausleihberechtigung Segeln (z.B. durch FU-Kurs oder Einweisungstermin Segeln) vorweisen. Damit können die Einsteiger*innenboote RS Vision/ Quest, Unijolle, XY-Jolle gesegelt werden.
Die Crew ist entsprechend der Wetterbedingungen zusammenstellen, mindestens zwei Personen pro Boot sind vorgeschrieben. Details zu Minimal-/ Maximalcrew sind den Vermietregeln zu entnehmen. 
Wichtige Hinweise zum Aufbau der Boote siehe RS Vision und Uni-Jolle.

Fortgeschrittenenboote wie Laser Stratos & RS Quest (mit Gennaker/ Trapez), Laser Radial (Einhandboot) und die Topcat-Catamarane K1 & K2 (mit Trapez) können erst nach einer zusatzsätzlichen Ausbildung (FU-Fortgeschrittenenkurs) genutzt werden, Voraussetzung ist SBF Binnen Segeln.
Für den Einhand-Lasers wird eine Nutzerkarte Einsteiger*innen benötigt.

Stand up Paddling (SUP):
Erforderlich ist ein FU-Kurs und die Ausleihberechtigung SUP. Es stehen verschiedene Boardtypen an, Hardboards BIC 11,6 Zoll und aufblassbare Boards 10 & 11,5 Zoll. Die Nutzungsdauer ist auf max. 2,5 Stunden pro Tag begrenzt.

Windsurfen:
Voraussetzung ist ein abgeschlossener FU-Surfkurs und die Ausleihberechtigung Windsurfen. Es kann Material für Einsteiger*innen- und Fortgeschrittenen ( inkl.Trapez)  genutzt werden. Die Nutzungsdauer ist auf max. 2,5 Stunden pro Tag begrenzt.

Für alle Nutzer*innen gelten die Bootshausordnung & die Vermietregeln (Kanu, Rudern, Segeln, SUP, Windsurfen) des FU-Wassersportzentrums sowie die AGB der Zentraleinrichtung Hochschulsport.

Die Vermietung des Wassersportmaterials wird bei Gewitter oder Windstärken über 4 Windstärken (Bft.) Grundwind geschlossen, maßgebend ist der FU- Wetterdienst (www.wind-berlin.de).
Bei gelber oder roter Ampel ist keine Bootsvermietung möglich! In diesem Fall liegen die Böen über 6 Windstärken, daher wird aus Sicherheitssgründen kein Wassersportmaterial ausgegeben.

Hinweise zur Bootshausordnung und Sicherheit siehe hier.

Selbstverschuldete Schäden am FU-Bootsmaterial sowie an Windsurf- oder SUP-Boards sind von den Nutzer*innen selbst zu zahlen. Die Boote und Boards sind mit 250 € Selbstbeteiligung kaskoversichert.

Bitte prüfen, ob die private Haftpflicht Sportbootschäden abdeckt. Falls nicht, kann die VDWS-Versicherung „Safety Tool“ empfohlen werden.

Hier findet Ihr Informationen zum Bootsaufbau für die Einsteiger*innen-Jollen:
RS Vision
Uni-/M-Jolle

4. Fragen zur Motorbootausbildung SBF Binnen und See

In jeder Ausbildungsstunde fahren immer zwei Teilnehemr*innen mit einer Ausbilder*in im Boot. 30 Minuten am Steuer und 30 Minuten als Crew für die Manöver.
Die Termine fallen nur bei Gewitter oder bei Starkwind aus (für ggf. Absagen bitte Mobilnummer angeben)!

Die Ausbildung startet an der FU-Steganlage, am linken Steg. Bitte 5 Minuten vorher am WSZ-Seglersteg erscheinen. Pro Termin sind Statusnachweis (Student*in/ Uni-Mitarbeiter*in), der Personalausweis sowie die digitale Buchungsbestätigung vorgelegen. Bei Verspätung besteht kein Ersatzanspruch.

Für die Teilnahme an der Praxisprüfung sind vier abgeschlossene Praxisstunden Voraussetzung.

Mit der Anmeldung zur Ausbildung muss das Manöverblatt „Motorbootausbildung“ (Kommandos & Hinweise) gelesen und verstanden sein.
Ohne eigenständige Vorbereitung kann die praktische Ausbildung nicht in 4 Terminen abgeschlossen werden!

Die Motorbootausbildung SBF Binnen bzw. SBF See muss online über das FU-Sportprogramm gebucht werden.

Die 60-minütigen Termine finden Montag–Freitag 13.45–20 Uhr und Samstag/Sonntag 9.30–20 Uhr statt (siehe Terminübersicht). Bei „ausgebucht“ bitte anderen Termine wählen. Die Termine werden 30 Tage vorher, Stunde für Stunde freigeschalten.

Für die Zulassung zur Praxisprüfung müssen vier Ausbildungsstunden am FU-Wassersportzentrum absolviert werden.Wir empfehlen, die Termine auf verschiedene Tage zu verteilen, um unterschiedliche Ausbildungsbedingungen wie Wind und Wellen kennenzulernen.

Mindestens vier Motorboot-Praxisstunden müssen bis zum Prüfungstermin gefahren werden. Als Nachweis müssen die vier Buchungsbestätigungen zzgl. Studierendenausweis pro Termin von den Trainer*innen (digital) vorgezeigt werden.

Die Buchungsbestätigungen sind die Voraussetzung für die Teilnahme zur Praxisprüfung! Falls sie nicht vorgelegt werden können, erfolgt keine Zulassung zur der Praxisprüfung!

Wer ausschließlich auf Binnengewässern unterwegs sein möchte, beginnt mit dem Sportbootführerschein (SBF) Binnen-Ausbildung für Segel- oder Motorboot (z.B.für den Wannsee/ Berliner Gewässer).
Die Reihenfolge ist frei wählbar: Die Segelpraxis ist mit ca. 10 Einheiten à 5 Stunden deutlich umfangreicher, während für die Motorbootpraxis mindestens 4 Stunden erforderlich sind.

Wer sowohl den SBF Binnen (Motorboot) als auch den SBF See erwerben möchte, startet idealerweise mit der SBF See-Ausbildung (für Küstengewässer bis 3 Seemeilen).
Zunerst wird die Theorieausbildung für den SBF See beim UniSport absolviert, anschließend folgt die praktische Motorbootausbildung. In dieser Reihenfolge ist die Motorbootpraxis nur einmal (4 Stunden) notwendig, danach muss lediglich noch die Theorieprüfung für den SBF Binnen abgelegt werden, da die Praxisausbildung anerkannt wird.

Vorteil: Zeit- und Kostenersparnis.

Der amtliche Sportbootführerschein (SBF) Binnen gilt für Binnengewässer (z.B. Wannsee) für das Segelboot ab 6m² Segelfläche und das Motorboot (über 15 PS), siehe Deutscher Segler Verband und Prüfungsausschuss Berlin.

Für die Segelausbildung muss ein Basiskurs Segeln und kann ein Theorie-SBF Binnenkurs absolviert werden. Der Praxiskurs findet an 10 Terminen á 5 Stunden, entweder über 10 Wochen vormittags oder nachmittags (ab Ende April) oder kompakt über zwei Wochen (Mo-Fr ab Mitte Juli- September) statt.

Für Motorboote bis 15 PS ist kein amtlicher SBF Binnen erforderlich. Ab 15 PS müssen mindestens vier Praxisstunden auf FU-Motorbooten absolviert werden.

Der SBF See ist für Küstengewässer bis 3 Seemeilen von der Küste (z. B. Ostsee) notwendig. Die Ausbilung beinhaltet nur die Motorbootpraxis, keine Segelbootpraxis. Voraussetzung für die Praxis und Prüfung sind mind. 4 Motorbootstunden und die Teilnahme am SBF See-Theoriekurs der FU Berlin.