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FAQ - Häufige Fragen

1. Fragen zur Kursteilnahme

Alle Teilnehmer*innen müssen als Voraussetzung sicher schwimmen können (z.B. Freischwimmer).
Die Teilnahme an den ersten beiden Terminen ist wegen der Sicherheitseinweisung verpflichtend, bei Abwesenheit kann ein Kursausschluss erfolgen.

Studient*innen der kooperierenden Hochschulen (siehe AGB), die sich ordnungsgemäß zum Hochschulsport angemeldet haben, sind in den jeweils offiziell belegten Kursen im Rahmen des Hochschulsports bei Sportunfällen über die Unfallkasse Berlin versichert. Die gesetzliche Grundlage dieses Versicherungsschutzes ist das Sozialgesetzbuch VII.

Für Beschäftigte gelten folgende Kriterien, damit ein Versicherungsschutz über die Unfallkasse Berlin besteht:
• Ausgleichssport (gewisse körperliche Anstrengung, nicht nur Unterhaltungswert), kein Wettkampfcharakter
• Teilnehmer*innenkreis muss im Wesentlichen aus Betriebsangehörigen bestehen
• Angebot muss regelmäßig stattfinden (mindestens 1x im Monat) und über einen längeren Zeitraum angelegt sein (ab ca. 6 Monaten) und auch die Teilnahme muss regelmäßig (zumindest geplant) sein
• Übungszeit und -dauer müssen mit Ausgleichscharakter im Zusammenhang stehen
Liegen diese Voraussetzungen vor, stehen die Beschäftigten während der Teilnahme an den Sportangeboten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei ist es unerheblich, ob das Sportangebot während der Arbeitszeit oder im Anschluss daran wahrgenommen wird.

Für sonstige Universitätsmitglieder*innen und andere Teilnehmer*innen am Hochschulsport besteht kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung, auch unangemeldete Student*innen sind nicht versichert.

Alle Sportunfälle im Kursbetrieb der Freien Universität Berlin sind unverzüglich der Geschäftsstelle der ZEH, Tel. 838 53 320, zu melden. Beim Vorliegen eines Unfalls ist die Unfallkasse Berlin aber in jedem Falle verpflichtet, nach genauer Prüfung des Sachverhalts, eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen.

Weitere Informationen über die gesetzliche Unfallversicherung erhalten Sie unter:
Unfallkasse Berlin
Culemeyerstr. 2
12277 Berlin
Telefon: (030) 76 24 0

2. Fragen zu Prüfungen (SBF)

In jeder Ausbildungsstunde fahren immer zwei Teilnehemr*innen mit einer Ausbilder*in im Boot. 30 Minuten am Steuer, 30 Minuten als Crew für die Manöver.
Die Termine fallen nur bei Gewitter oder bei Starkwind aus- daher bitte Mobilnummer angeben!

Die Ausbildung startet an der FU-Steganlage. Bitte mindentens 5 Minuten vorher am WSZ-Seglersteg erscheinen. Pro Termin sind Statusnachweis (Student*in/ Uni-Mitarbeiter*in) sowie die Buchungsbestätigung vorgelegen. Bei Verspätung besteht kein Ersatzanspruch.

Die Teilnahme an der Praxisprüfung erfordert vier abgeschlossene Praxisstunden.

Mit der Anmeldung zur Ausbildung muss das Manöverblatt Motorbootausbildung (Kommandos & Hinweise) gelesen und verstanden sein.
Ohne eigenständige Vorbereitung kann die praktische Ausbildung nicht in 4 Terminen abgeschlossen werden.

Die Motorbootausbildung SBF Binnen bzw. SBF See muss online über das FU-Sportprogramm gebucht werden.

Die 60-minütigen Termine finden Montag–Freitag 13.45–20 Uhr und Samstag/Sonntag 9.30–20 Uhr statt (siehe Terminübersicht). Bei „ausgebucht“ bitte andere Termine wählen. Die Termine werden 30 Tage vorher Stunde für Stunde freigeschaltet.

Für die Zulassung zur Praxisprüfung müssen vier Ausbildungsstunden am FU-Wassersportzentrum absolviert werden. Wir empfehlen, die Termine an verschiedenen Tagen wahrzunehmen, um unterschiedliche Bedingungen (Wind/Welle) zu erleben.

Der amtliche Sportbootführerschein (SBF) Binnen gilt für Binnengewässer (z.B. Wannsee) für das Segelboot ab 6m² Segelfläche und das Motorboot (über 15 PS), siehe Deutscher Segler Verband und Prüfungsausschuss Berlin.

Für die Segelausbildung muss ein Basiskurs Segeln und kann ein Theorie-Binnenkurs absolviert werden. Der Praxiskurs findet an 10 Terminen á 5 Stunden, entweder über 10 Wochen vormittags oder nachmittags (ab Ende April) oder kompakt über zwei Wochen (Mo-Fr ab Mitte Juli- September) statt.

Für Motorboote bis 15 PS ist kein amtlicher SBF Binnen erforderlich. Ab 15 PS müssen mindestens vier Praxisstunden auf FU-Motorbooten absolviert werden.

Der SBF See ist für Küstengewässer bis 3 Seemeilen von der Küste (z. B. Ostsee) notwendig. Die Ausbilung beinhaltet nur die Motorbootpraxis, keine Segelbootpraxis. Voraussetzung für die Praxisausbildung und Prüfungsteilnahme sind mind. 4 Motorbootstunden und die Teilnahme am SBF See-Theoriekurs der FU Berlin.

Weitere Informationen zum Sportbootführerschein.

Mindestens vier Motorboot-Praxisstunden müssen bis zum Prüfungstermin gefahren werden. Als Nachweis müssen die vier Buchungsbestätigungen zzgl. Studierendenausweis, pro Termin von den Trainer*innen (digital) vorgezeigt werden.

Die Buchungsbestätigungen sind die Voraussetzung für die Teilnahme zur Praxisprüfung! Falls sie nicht vorgelegt werden können, erfolgt keine Zulassung zur der Praxisprüfung!

Die Ausbildungskosten der Segelpraxis (SBF Binnen) betragen ab 205/ 225/ 255 € (für Student*innen/ Uni-Beschäftigte/ Externe) und für die Motorbootpraxis (ab 128/ 148/ 176 €) sowie der Theoriekurs SBF Binnen Segeln & Motorboot sowie SBF See ab 45 €, siehe FU-Sportprogramm.

Die Prüfungsgebühren SBF Binnen  bzw. SBF See sind mit der Prüfungsanmeldung an den Prüfungsausschuss Berlin zu überweisen. Für die Prüfung SBF Binnen Segeln und Motorboot (Theorie & Praxis) sind 172,30 € zu zahlen, siehe weitere Informationen.

Weiterhin ist ein Tauglichkeitszeugnis (Ärztliches Zeugnis) notwendig, Kosten ab 25 € (abhängig von der Hausärzt*in und ggf. notwendigen Untersuchungen).

Für die Prüfungsanmeldung zum Sportbootführerschein Binnen bzw. See sind folgende Voraussetzungen notwendig.
Die Anmeldung (Theorie & Praxis) erfolgen direkt über den Prüfungsausschuss Berlin (PA Berlin), Gartenfelder Str. 29-37, 13599 Berlin.

Die vollständigen Prüfungsunterlagen müssen mindestens 7 Tage vor dem Prüfungstermin an den PA Berlin gesendet werden. Erforderlich sind:
- Passbild (35 x 45mm) mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite
- ausgefülltes Online-Anmeldeformular - mit Angaben zu Segeln und/oder Antriebsmaschine sowie mit Angaben zum Prüfungsort (FU-Berlin/Wassersportzentrum) und Prüfungsdatum (Praxis bzw. Theorie)
- Tauglichkeitszeugnis im Original (Formular PA Berlin; Untersuchung über den Hausarzt oder Dr. Tabert (Tel. 030 83227793)
- Kopie vom PKW-Führerschein oder Führungszeugnis „Muster O“ im Original 
- Kopie der Überweisung der Prüfungsgebühr und Nebenkosten an den PA Berlin

Wer ausschließlich auf Binnengewässern unterwegs sein möchte, beginnt mit dem Sportbootführerschein (SBF) Binnen entweder für Segel- oder Motorboot (für Wannsee und Berliner Gewässer).
Die Reihenfolge ist frei wählbar: Die Segelpraxis ist mit ca. 10 Einheiten à 5 Stunden  umfangreicher, während für die Motorbootpraxis mindestens 4 Stunden erforderlich sind.

Wer sowohl den SBF Binnen (Motorboot) als auch den SBF See erwerben möchte, startet idealerweise mit der SBF See-Ausbildung für Küstengewässer bis 3 Seemeilen.
Zunächst muss die Theorieausbildung für den SBF See beim UniSport absolviert werden, anschließend folgt die praktische Motorbootausbildung. In dieser Reihenfolge ist die Motorbootpraxis nur einmal (4 Stunden) notwendig; danach muss lediglich noch die Theorieprüfung für den SBF Binnen abgelegt werden, da die Praxisausbildung anerkannt wird.

Vorteil: Zeit- und Kostenersparnis.

3. Fragen zur Vermietung

Wir können allen Nutzer*innen ein vielfältiges und qualitativ sehr hochwertiges Bootsmaterial anbieten. Für jede Nutzung muss eine entsprechende Ausleihberechtigung erforderlich.

Kanu:
Für alle Boote z.B. Wander-, Renn-, Wildwasserkajaks sowie familienfreundliche 3 Personen-Kanadier wird eine Ausleiberechtigung Kanu nbenötigt. Diese kann nach einem  abgeschlossenem FU-Kurs oder Einweisungstermin Kanu erworben werden.

Rudern:
Für Renneiner (Skiffs) und Mannschaftsboote ist eine Ausleihberechtigung Rudern nachzuweisen (nach abgeschlossenem FU-Kurs oder Einweisungstermin Rudern). Bei Mannschaftsbooten (2er, 3er, 4er, 8er) müssen alle Teilnehnmer*innen die Skiff-Berechtigung, zusätzlich benötigt die Bootsführer*in eine Mannschaftsboot-Berechtigung. 

Segeln:
Für die Nutzung der Segelboote muss die Bootsführer*in den Sportbootführerschein (SBF) Binnen Segeln und Ausleihberechtigung Segeln vorweisen (z.B. durch FU-Kurs oder Einweisungstermin Segeln). Damit können die Einsteiger*innenboote RS Vision/ Quest, Unijolle, XY-Jolle gesegelt werden.
Die Crew ist entsprechend der Wetterbedingungen zusammenstellen, mindestens zwei Personen pro Boot sind voorgeschrieben. Detaails zu Minimal-/ Maximalbeseetzung siehe Vermietregeln.
Hier findest du Hinweise zum Bootsaufbau für RS Vision und Uni-Jolle

Fortgeschrittenenboote wie Laser Stratos und RS Quest (mit Gennaker/Trapez), Laser Radial (Einhandboot) sowie die Katamarane Topcat K1 & K2 (mit Trapez) können erst nach einer zusätzlichen Ausbildung (FU-Fortgeschrittenenkurs) genutzt werden; Voraussetzung ist der SBF Binnen Segeln und Fortgeschrittenen-Ausleihberechtigung. 
Für den Einhand-Laser wird eine Nutzerkarte für Einsteiger*innen benötigt.

Stand up Paddling (SUP):
Voraussetzung ist ein abgeschlossener FU-Kurs sowie die Ausleihberechtigung SUP. Es stehen verschiedene Boardtypen zur Verfügung, darunter Hardboards (BIC 11,6") und aufblasbare Boards (10" und 11,5"). Die Nutzungsdauer ist auf maximal 2,5 Stunden pro Tag begrenzt.

Windsurfen:
Erforderlich ist ein abgeschlossener FU-Surfkurs sowie die Ausleihberechtigung Windsurfen. Es kann Material für Einsteiger*innen und Fortgeschrittene (inklusive Trapez) genutzt werden. Die maximale Nutzungsdauer beträgt 2,5 Stunden pro Tag.

Für alle Nutzer*innen gelten die Bootshausordnung & die Vermietregeln (Kanu, Rudern, Segeln, SUP, Windsurfen) des FU-Wassersportzentrums sowie die AGB der Zentraleinrichtung Hochschulsport.

Die Vermietung des Wassersportmaterials wird bei Gewitter oder Windstärken über 4 Windstärken (Bft.) Grundlast geschlossen, maßgebend ist der FU- Wetterdienst (www.wind-berlin.de).
Bei gelber oder roter Ampel ist keine Bootsvermietung möglich. In diesem Fall liegen die Böen über 6 Windstärken, daher wird kein Material ausgegeben.

Informationen zur Vermietung und den Vermietregeln.

Die Materialvermietung bleibt bei Gewitter oder Wind über 4 Bft. geschlossen. Maßgeblich ist der FU-Wetterdienst (www.wind-berlin.de).
Bei gelber oder roter Ampel ist keine Bootsvermietung möglich. In diesem Fall liegen die Böen über 6 Windstärken, daher wird kein Material ausgegeben.

Selbstverschuldete Schäden am FU-Bootsmaterial sowie an Windsurf- oder SUP-Boards sind von den Nutzer*innen selbst zu zahlen. Die Boote und Boards sind mit 250 € Selbstbeteiligung kaskoversichert.

Bitte vorher prüfen, ob die private Haftpflicht Sportbootschäden abdeckt. Falls nicht, empfehlen wir die VDWS-Versicherung „Safety Tool“.